Obst ist nicht genug
Stichwort: Daten

Ihr fragt, ich antworte – Google-Fragen

Nach den drei Fragen von neulich gibt es heute weitere Antworten auf weitere Fragen, die mich per Googlesuche erreichten. Den Anfang macht eine Frage zum Geld.

wieviel ist meine 2€ münze wert

2 Euro Schweriner SchloßKurz und knackig, die gemeine 2-Euro-Münze ist 2 € (in Worten: zwei Euro) wert. Leider gibt es zu “meiner” Münze keine weiteren Angaben, denn es gibt, ich gebe es zu, durchaus 2-Euro-Münzen, die mehr Wert als nur € 2 sind.

Besonders Gedenkmünzen in höherer Prägequalität oder die 2-Euro-Stück der kleineren Euroländer (Monaco, Vatikanstadt oder San Marino) erreichen auf Grund einer geringen Auflage Sammlerwerte mit einem Vielfachen des Nominalwertes. Hier kann man allerdings ohne weiteren Informationen keine konkreten Zahlen nennen.

Nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und dem Saarland ist in diesem Jahr Bremen mit einer 2-Euro-Münze in der Reihe “Die 16 Bundesländer” dran. Mal sehen, wann ich den ersten Bremen-Euro bekomme.

können geschredderte Daten wiederhergestellt werden?

Schredder-SchnittIch sage mal nein, können sie nicht, zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand. Das ist ja auch der Sinn des Schredderns von Dokumenten oder Daten. Die Daten sollen mit einer bestimmten Sicherheit nicht wiederherstellbar sein.

Ja nach Qualität des Schredderverfahrens selbst, ist diese Sicherheit nur relativ zu dem zur Wiederherstellung benötigten Aufwand zu sehen. Bei einem normalen Dokumenten-Schredder (Aktenvernichter) hängt das z.B. von der Schnittart (Streifenschnitt oder Cross Cut) und der Schnittgröße ab. So kann man 12 mm breite Streifen (Sicherheitsstufe 1) mit einem bestimmten Aufwand wieder zusammenpuzzeln, bei 2 mm x 8 mm großen Schnipseln (Sicherheitsstufe 4) dürfte es hingegen schon sehr schwierig werden.

Falls es aber um das “Schreddern” von Daten auf elektronischen Datenträgern geht, da sieht das wieder etwas anders aus. Hier reicht z.B. bei Festplatten das sektorweise Überschreiben der Daten mit dem Wert Null (0). Man sollte aber bei solchen Aktionen immer darauf achten, das man die richtige Platte erwischt… :-)

Gleichung:Wie alt ist der Vater??? Ich bin 22 Jahre alt, wie alt bist du? Vater: Ich bin genau so alt wie du+die hälfte meines Alters! Wie alt ist der Vater???

Taschenrechner CasioHmmm, eine lange Frage mit einer kurzen Antwort: Der Vater ist 44. Aber es geht ja um den Lösungsweg, hier kann man eine Gleichung aufstellen und nach der gesuchten Variablen umstellen (m – mein Alter, v – Alter des Vaters):

v = m+v/2  | -v/2
v-v/2 = m  | *2
2v-v = 2*m
v = 2*m

Zunächst bringen wir die gleichen Variablen auf jeweils eine Seite, dann wird, um den Bruch (v/2) wegzubekommen, mit 2 erweitert und schließlich zusammengefaßt. Wenn wir dann am Ende für m (mein Alter) 22 einsetzen, ergibt sich v (Alter des Vaters) mit 44. Fertig.

Kleine Kontrollfrage :-)
Ich bin 34 Jahre alt. Wie alt ist mein Vater, wenn er sagt: “Ich bin so alt wie du, und ein Drittel meines Alters noch dazu?”

Und noch eine Kontrollfrage :-)
Wer sagt? “Du bist mein Sohn, aber ich nicht dein Vater.”

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Anti-Vorratsdatenspeicherung 2.0

Blog-KommentareDie Werbezappelecken zappeln immer noch und Blogs stecken, sofern man in diesen kommentieren darf, in einem Dilemma. Angeregt durch ein kleines, aber feines Plugin habe ich mein altes “123 AntiVDS“-Plugin hervorgekramt und überarbeitet.

Die Version 0.10 meines Plugins war ist radikal. IP-Adresse, E-Mail-Adresse und Browser des Kommentators wurden einfach mit einem Leerstring belegt und somit nicht in der Datenbank gespeichert. Das ist zwar schön Datenschutzkonform, bringt aber leider einige Einschränkungen mit sich. So funktioniert z.B. die Option [x] muss der Autor bereits einen zugelassenen Kommentar geschrieben haben nicht, auch die kleinen Bildchen von Gravatar könne nicht angezeigt werden.

Die neue Version 0.2x (nicht 2.0! :-) erlaubt nun optional die Speicherung der IP-Adresse und der E-Mail-Adresse in “anonymisierter” Form. “Anonymisiert” schreibe ich deshalb in Anführungszeichen, weil ich nicht sicher bin, ob diese Form der Anonymisierung überhaupt eine echte Anonymisierung im Sinne des Datenschutzes ist. Letztendlich muß jeder selbst entscheiden und verantworten, wie er mit den Daten der Kommentatoren verfahren will. Am sichersten ist man wohl doch mit der alten 0.10er Version des Plugins, bei dem keine Daten gespeichert werden.

So funktionierts

Das Plugin funktioniert mit Wordpress Version 2.5 bis 2.8.

Download: 123 AntiVDS 0.21

Die Version 0.10 bitte gegebenenfalls aus dem Pluginverzeichnis löschen.
Das Plugin einfach runterladen, entpacken und das Verzeichnis plw123_antivds mit allen drei Dateien in das Pluginverzeichnis auf dem Server kopieren. Dann im Adminbereich aktivieren und schon tut es seine Arbeit ganz bescheiden im Hintergrund. Folgende Optionen findet man bei den Einstellungen:

Werte als MD5-Hash "anonymisiert" speichern
 [ ] IP-Adresse
 [ ] E-Mail-Adresse

Per Voreinstellung sind beide Optionen deaktiviert, so daß sich das Plugin wie die alte Version verhält, also weder IP- noch E-Mail-Adresse gespeichert werden.

Technischer Hintergrund

Aktiviert man eine der Optionen führt das dazu, daß der jeweilige Wert als MD5-Haschwert in der Datenbank gespeichert wird. Damit kann man z.B. erkennen, ob Kommentare von derselben IP-Adresse reinkommen, ohne die konkrete IP-Adresse zu sehen. Es läßt sich also ein Zusammenhang herstellen.

Weitaus interessanter ist das Speichern des Hashwertes für die E-Mail-Adresse. Dadurch funktioniert nun die Option bei den WP-Diskussionseinstellungen wieder, daß ein bereits einmal freigegebener Kommentator (selber Name und E-Mail-Adresse) beim nächsten Kommentar nicht mehr freigeschaltet werden muß.

Und auch die Anzeige der Gravatare von gravatar.com funktioniert nun wieder, sofern man die wordpresseigene Funktion get_avatar verwendet. Die Gravatare werden über den md5-Wert der E-Mail-Adresse zugeordnet und dieser wird ja sowieso schon in der Datenbank gespeichert.

Genau hier liegt aber auch ein Datenschutzproblem, denn bei gravatar.com meldet man sich mit einer E-Mail-Adresse an und verknüpft mit dieser ein Bild. Damit der Dienst nun mein Bildchen anzeigen kann, ist da natürlich die die Zuordnung von E-Mail-Adresse zu MD5-Wert gespeichert. Also kann zumindest Gravatar die “anonymisierte” E-Mail-Adresse einfach auflösen.

Andererseits hat man sich bei Gravatar ja bewußt angemeldet, damit eben eine Zuordnung der Kommentar-E-Mail-Adresse zu einem Bildchen möglich ist. Praktisch willigt man indirekt damit auch in die Speicherung der E-Mail-Adresse in Blog-Kommentaren ein, sonst wäre die Sache ja witzlos.

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Auf der sicheren Seite

Im Dezember hatte ich mir ja kurz darüber Gedanken gemacht, wie schön es doch ist, eine funktionierende Datenbanksicherung zu haben. Die ganze Geschichte habe ich jetzt drüben bei Schnurpsel aufgeschrieben, hier nur kurz mein Fazit.

Erstmal muß ich mir an die eigene Nase fassen, denn ich hätte besser überprüfen sollen, ob die Datenbanksicherung auch tatsächlich funktionert hat und die Datei lesbar ist.

Außerdem kann ich den Nutzern von Shared-Webhosting-Paketen bei Strato und 1und1 derzeit nur davon abraten, die vorinstallierten Datenbanktools zu benutzen. Die im Moment dort laufenden phpMyAdmin-Installationen (Version 2.6.4-pl3) sind mehr als drei Jahre alt und führen reproduzierbar zu Fehlern, die zu Datenverlusten führen können. Man sollte sich entweder selbst eine aktuelle phpMyAdmin-Version installieren oder auch andere Werkzeuge zur Datenbanksicherung, wie mySQLDumper, verwenden.

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Viel hilft nicht viel

Festplatte SATA 2.5 Zoll MHZ2320Viel hilft viel, sagt man manchmal. Daß das bei Festplatten nicht so ist, habe ich mir eigentlich schon lange gedacht. Es geht um das Löschen von Daten auf der Festplatte, um diese unwiederbringlich zu vernichten. Das ist z.B. besonders wichtig, wenn man einen Festplatte bei eBay verkaufen will und natürlich nicht möchte, daß der Käufer irgendwie noch Zugriff auf die Daten erlangen kann.

Die Löschfunktion des Betriebssystems, zumindest wenn es DOS oder Windows heißt, ist dafür denkbar ungeeignet. Bei Windows werden die “gelöschten” Dateien zunächst nur in den Papierkorb verschoben. Aber auch mit der Aktion “Papierkorb leeren” sind sie noch nicht wirklich weg.

Das ist wie beim richtigen Papierkorb, wenn ich da etwas von meinem Schreibtisch nehme und reinwerfe, ist es zwar nicht mehr auf dem Tisch zu finden, ich kann es aber problemlos wieder aus dem Papierkorb rausnehmen. Selbst wenn ich dann irgendwann den Papierkorb in die blaue Tonne entleere, könnte ich mein weggeworfenes Dokument noch finden. Dafür müßte ich zwar möglicherweise etwas in der Tonne rumwühlen und suchen, aber es ist möglich.
Deshalb kommen vertrauliche Dokumente bei mir auch nicht einfach in den Papierkorb, sondern landen im Shredder (Aktenvernichter) und werden dort zu 2×8 mm kleinen Streifchen zerschnipselt.

Auch die aus dem Windows-Papierkorb entleerten Dateien kann ich mit Hilfe von entsprechenden Programmen und ein wenig Suchen wieder zurückholen. Nun muß man eine Festplatte nicht gleich mechanisch zerstören (schreddern), obwohl auch das möglich ist. Allerdings läßt sich eine so zerstörte Festplatte schlecht bei eBay verkaufen :-). Es reicht schon, die gesamte Festplatte von vorn bis hinten sektorweise mit Nullen vollzuschreiben.
Oft war aber zu hören, daß auch das nicht ausreichen würde, man müsse die Festplatte am besten mehrfach mit zufälligen Mustern überschreiben, damit ganz sicher keine Daten rekonstruiert werden können. Begründet wurde das meist mit der nicht ganz genauen Positionierung der Schreibköpfe einer Festplatte auf den Spuren. Wenn nun beim einfachen Überschreiben der Kopf nicht exakt über den zu vernichtenden Daten positioniert wird, würde eine Restmagnetisierung der Altdaten erhalten bleiben. Diese könne dann angeblich unter Laborbedingungen ausgelesen werden.

Im gestern erschienenen Heise-Artikel “Sicheres Löschen: Einmal überschreiben genügt” steht nun aber das Gegenteil, daß nämlich Daten auch bereits nach einmaligem Überschreiben praktisch nicht wiederhergestellt werden können.

Ich habe das bisher auch immer so gemacht, einmal mit Null überschreiben und gut ist. Man sollte bei so einer Aktion aber immer darauf achten, auch die richtige Festplatte zu erwischen und nicht eine mit wichtigen Daten. Das war mir sogar schon mal passiert, aber glücklicherweise hatte ich es nach kurzer Zeit bemerkt und den Löschvorgang abgebrochen. Die Festplatte war dann aus Sicht des Betriebssystems zwar leer und jungfräulich, aber mit einem Wiederherstellungsprogramm konnte ich die meisten Daten noch retten. Puhhhh, das war grad nochmal gut gegangen.

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Schön wenn man…

Schön wenn man eine Datensicherung hat, die dann auch noch funktioniert.

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Alles was Recht ist

Von Rechts wegen dürfte ich das hier gar nicht schreiben. Überhaupt stellt schon der Betrieb meiner “Putzlowitscher Zeitung” eine einzige, große Rechtsverletzung dar. Das geht schon beim “Zeitung” im Namen los. Zeitung ist bestimmt wie Journalist, Jurist oder Ingenieur ein geschützer Begriff, den nur verwenden darf, wer auch tatsächlich Zeitung, Journalist, Jurist oder Ingenieur ist. Im Sinne der Definition ist das hier bestimmt keine Zeitung, also dürfte ich bestenfalls “Putzlowitsch” heißen, aber nicht “Putzlowitscher Zeitung”.

Anbieterkennzeichnung/Impressum

Als nächstes wäre da das Problem mit der Anbieterkennzeichnung, oft fälschlicherweise als Impressum bezeichnet, zu nennen. Wenn ich Zeitung wäre, müßte ich ein Impressum haben, da ich aber nicht Zeitung bin, bin ich nach dem Telemediengesetz (TMG) Diensteanbieter. Für solche Anbieter ist nun in §5 festgelegt, das sie unter bestimmten Umständen bestimmten Informationspflichten nachzukommen haben. Diese Umstände sind wie folgte benannt:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: …

Diensteanbieter bin ich, gar keine Frage, aber ist meine “Putzlowitscher Zeitung” ein geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt angebotenes Telemedium?
Nun hatte ich vor ein paar Tagen bei Heise gelesen, daß das Justizministerium einen Leitfaden zur Impressumspflicht herausgegeben hat. Feine Sache, dachte ich, da wird endlich mal Klarheit geschaffen, wer nun was genau wo und wie angeben muß. Der Text dort fängt ja auch noch ganz verheißungsvoll an:

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?
Unser neue Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung …

Im zweiten Absatz dann aber bereits die Ernüchterung, “hilft Gewerbetreibenden”, und Gewerbetreibender bin ich nicht, da bin ich mir ausnahmsweise fast sicher. Mit meinem persönlichen Menschenverstand betrachtet, ist meine Seite auch nicht geschäftsmäßig und sie wird in der Regel auch nicht gegen Geld angeboten. Aber wie das mit dem gesunden Menschenverstand oft so ist, er zählt im Zweifelsfall überhaupt nicht.

Ich habe dann trotzdem mal im Leidfaden weitergelesen und interessante Aussagen gefunden:

… So ist praktisch jeder Online-Auftritt ein Telemedium.
* Telemedien sind z. B. private Websites und Blogs, Online-Shops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Informationsdienste und Chatrooms …

Gut, das war mir eigentlich schon klar, ich bin ein Diensteanbieter mit einem Telemedium, nun aber zur spannenden Frage, ob mein Telemediendienst auch geschäftsmäßig ist, denn nur dann müßte ich die Pflichtangaben bereithalten.

“Geschäftsmäßig” ist ein viel weiterer Begriff als “gewerbsmäßig”. Manche Gerichte vertreten die Ansicht, dass das Angebot schon “geschäftsmäßig” ist, wenn es aufgrund einer nachhaltigen (d. h. nicht auf einen Einzelfall beschränkten) Tätigkeit erfolgt; eine Gewinnerzielungsabsicht ist danach nicht erforderlich.

Das “geschäftsmäßig” nicht “gewerbsmäßig” bedeutet und dafür keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich ist, will ich noch einsehen, schließlich werde ich auch meist mehrmals am Tag “geschäftsmäßig” aktiv. Immer dann, wenn ich zur Toilette muß und meine kleines oder großes Geschäft verrichte. Das ist bestimmt nicht gewerbsmäßig und Gewinne konnte ich dabei auch noch nicht erzielen.
Wenn nun aber “geschäftsmäßig” praktisch mit “nachhaltig” (nicht auf einen Einzelfall beschränkt) gleichzusetzen ist, warum schreibt man das dann nicht einfach so ins Gesetz? Stattdessen wird ein nicht klar definierter, schwammiger Begriff “geschäftsmäßig” verwendet.
Aber selbst “nachhaltig” schafft nicht unbedingt Klarheit. Wann ist die mit dem Erstellen einer Webseite verbundene Tätigkeit nachhaltig? Wenn die Seite einmal, mehrmals oder regelmäßig aktualisiert wird? Wenn ich mehr als 3 Stunden, 3 Tage oder 3 Wochen für die Erstellung benötigt habe?

Keine Regel ohne Ausnahme, aber was bedeutet “in der Regel gegen Entgelt”? Auch dazu äußert sich der Leidfaden:

Unerheblich ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien gegen Entgelt bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten.

Beim obigen Zitat liegt das Justizministerium meiner Meinung nach aber völlig daneben.
Ich nehme jetzt einfach mal an, daß mit “in der Regel” nicht Frauen gemeint sind, die gerade ihre Tage (Menstruation) haben, das gäbe sonst große Probleme mit der/dem Gleichstellungsbeauftragten oder allen Frauen überhaupt. An “in der Regel” kann man nichts groß rumdeuten, daß heißt einfach soviel wie normalerweise, oft, in der Mehrzahl der Fälle. Dazu paßt dann übehaupt nicht “erzielt werden könnten”. In der Regel heißt, es wird mehrheitlich auch gemacht, aber wieviele Blogs z.B. gibt es und wieviele davon werden gegen Entgelt angeboten? Nahezu keine, behaupte ich mal.

Als Schlußsatz ist dann beim Abschnitt “Muss ich die Anbieterkennzeich...em Telemediengesetz erfüllen?” im Leidfaden folgendes zu lesen:

Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden.
Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.

Da hätte man sich den ganzen Zirkus mit “geschäftsmäßig” und “in der Regel gegen Entgelt” auch sparen können. Wäre viel einfacher gewesen, eine Informationspflicht für alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Webseiten festzulegen.

Hmmm, “keine Auswirkungen auf den Markt” ist auch eine interessante Formulierung. Meine “Putzlowitscher Zeitung” hat eher keine Auswirkung auf den, welchen Markt überhaupt?, ich Verkaufe oder Kaufe hier ja nichts. Aber ich habe so ein unbestimmtes Gefühl, das “Markt” nicht etwa ein Handelsplatz ist, an dem sich Verkäufer und Käufer, Erzeuger und Verbraucher zu Handelszwecken treffen, wahrscheinlich hat der Begriff “Markt” noch nicht mal im entferntesten etwas mit Handel zu tun. Nein, es ist bestimmt alles gemeint, was sich irgendwie außerhalb einer geschlossenen Toilette abspielt, gewissermaßen außergeschäftsmäßig geschäftlich.

Meine Anbieterkennzeichnung

Ungeachtet der oben angestellten Überlegungen und Bemerkungen habe ich schon länger eine Anbieterinformationsseite eingerichtet, welche die Pflichtangaben wie Vor- und Zuname, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthält. Gesetzeswidrig habe ich sie allerdings unter dem Menüpunkt “Ich” vesteckt, zudem muß man mindetens 3 bis 17 mal am Scroll-Rädchen drehen, um die eigentlichen Angaben dann bei “Kontakt” lesen zu können. Außerdem könnte es Probleme mit nicht ganz so weit verbreiteten Internet-Browsern geben, das liegt aber einfach daran, daß diese bestimmte HTML-4-Tags nicht ordentlich interpretieren.
Und das mit der Telefonnummer ist auch nicht ganz sauber, da kann ich nur äußerst selten selbst das Gespräch entgegennehmen, meist geht nur ein AB ran. Kürzlich hat doch tatsächlich jemand auf der Nummer angerufen, war aber vermutlich nur verwählt, hat nichts gesagt. Die Nummer das Anrufenden aus Berlin war mir unbekannt, habe sie aber über das Internet zuordnen können, war niemand, den ich kenne.
Apropos Telefonnummer…

Datenschutz/Personenbezogene Daten

Bei einem weiteren, wichtigen Punkt aus dem Telemediengesetzt sieht es bei mir ganz finster aus. Obwohl, da ist gerade wieder Bewegung in die Sache gekommen. Im Abschnitt 4 des TMG ist festgelegt, daß ich als Anbieter normalerweise keine personenbezogenen Daten speichern darf. Genau da fangen aber die Probleme bereits an, was sind eigentlich personenbezogene Daten? Ich habe jetzt noch nicht nach einer eindeutigen Definition gesucht, wahrscheinlich gibt es wie bei “geschäftsmäßig” und “Markt” sowieso keine. Deshalb gibt es auch Unstimmigkeiten darüber, ob die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist. Das Amtsgericht Berlin hatte dies vor einiger Zeit bejaht, das Amtgericht München jedoch jüngst verneint.

Ohne IP-Adressen würde das Internet nicht funktionieren, Du könntest diesen Beitrag hier nicht lesen und es gäbe viele Probleme nicht, dafür aber wieder andere. Um den Artikel hier lesen zu können, schickt Dein Browser zunächst eine Anfrage an ein Verzeichnis um zu erfahren, unter welcher Adresse die “Putzlowitscher Zeitung” zu erreichen ist. Bei dieser Adresse fordert der Browser nun die gewünschte Seite an und schickt natürlich seine Absenderadresse mit, sonst weiß die Zeitung ja nicht, wohin mit der Seite. Wenn alles gut geht, kannst Du kurze Zeit später diesen interessanten Artikel hier lesen. Nebenbei hat der Zeitungs-Auslieferungsdienst (Webserver) Deine Adresse zusammen mit ein paar anderen Informationen aber auch gespeichert (Server-Log-Datei), das wurde halt immer schon so gemacht. Kann ja nützlich sein zu wissen, wann sich jemand womit und woher für die Zeitung interessiert. So kann ich auch meine Suchwort-Statistik und die lustigsten Google-Anfragen veröffentlichen. Die IP-Adresse selbst benötige ich dafür aber nicht.

Warum ist nun aber die IP-Adresse, über die der Netzwerkdatenaustausch erfolgt, möglicherweise personenbezogen? Ganz einfach, diese weltweit eindeutige Adresse wird Dir beim Verbindungsaufbau über DSL, Kabel oder der Einwahl per Modem von Deinem Internetprovider zugeteilt. Dieser weiß also, zu welchem Zeitpunkt welchem Anschluß welche IP-Adresse zugeordnet war. Und hinter dem Anschluß steht eine Person als Vertragspartner, nämlich Du, oder zumindest irgendjemand oder irgendetwas.

Sind eigentlich Autonummern, Telefonnummern oder Handynummern personenbezogene Daten? Was ist mit E-Mail-Adressen, Nicknamen und dem Geburtsdatum?
Wenn mich jemand anruft, speichert mein Telefon die Uhrzeit und Telefonnummer, sofern diese nicht unterdrückt wird, ohne daß der Anrufer zugestimmt hat (daher weiß ich auch, woher der bisher einzige Anruf auf meine Anbieterkennzeichnungstelefonnummer kam). Von E-Mails will ich gar nicht erst reden, die horte ich hier zu hunderten, zurück bis ins Jahr 1997 (Gruß an Frank :-), und in allen steht auch noch die IP-Adresse des Absenders drin.

Falls Du jetzt auf die Idee kommen solltest, hier einen Kommentar zu schreiben, werde ich auch Daten speichern. Das ist von der Blogsoftware Wordpress, die hier Ihren Dienst tut, so vorgesehen. Gespeichert werden:

  • Eindeutige Kommentarnummer, wird von der Datenbank automatisch vergeben
  • Nummer des Artikels, auf den sich der Kommentar bezieht, hier also 958
  • Name, von Dir im Feld Name eingetragen
  • E-Mail-Adresse, von Dir im Feld eMail eingetragen
  • Adresse einer Webseite, von Dir im Feld Webseite eingetragen
  • der Text des Kommentars, von Dir im dem großen Feld eingetragen
  • IP-Adresse, Deine aktuelle, weltweit eindeutige Internet-Adresse
  • Datum und Uhrzeit (hier vom Server)
  • Browser-Kennung, überträgt Dein Webbrowser automatisch

Dabei dürften die IP-Adresse und die E-Mail-Adresse die datenschutzmäßig kritischen Daten sein, genau dafür gibt es übrigens ein Plugin, welches die Speicherung (in Wordpress) dieser beiden Felder unterdrückt.

Kurz und gut, über den Datenschutz und die personenbezogenen Daten muß ich mir hier bei der Putzlowitscher Zeitung nochmal ernsthaft Gedanken machen.
Nofalls muß ich den Betrieb einstellen, schließlich will ich ja nicht als Verbrecher enden.
Ist eigentlich Verbrecher eine geschützte Berufsbezeichnung?

Hinweis für Leser

Ich weiß, daß Zeitung und Journalist kein geschützter Begriffe bzw. keine geschützte Berufsbezeichnung sind, bei Jurist bin ich mir nicht sicher, Ingenieur darf sich hier in Deutschland tatsächlich aber nur nennen, wer eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ich weiß, daß Leidfaden eigentlich Leitfaden geschrieben wird, konnte mir das aber nicht verkneifen.

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Doch kein seniorenVZ?

Vor etwa 2 Monaten hatte ich ja darüber spekuliert, ob es nach studiVZ, schülerVZ und dem neuen meinVZ auch bald ein seniorenVZ geben könnte. Damals konnte man im meinVZ bei der Angabe des Geburtsdatums nur Jahre zurück bis 1948 auswählen. Menschen die älter als 60 Jahre sind, hätten sich dort nicht anmelden können. Zumindest dann nicht, wenn sie alle Angaben wahrheitsgemäß hätten machen wollen. Mittlerweile geht die Auswahlliste bis 1902, haben halt nur noch die über 106jährigen Pech :-)

Apropos Angaben machen und Geburtstag, auf der Registrierungsseite bei meinVZ steht als einleitender Satz:

Für Deine Registrierung bei meinVZ brauchen wir nur Deinen Namen, Deine E-Mail-Adresse und Deine Region. Denk Dir bitte auch ein Passwort aus!

Gut, dachte ich, melde ich mich doch mal an und lasse Geburtstag und Gеѕсhlесht einfach weg. Aber denkste, da kommt natürlich prompt eine Fehlermeldung, ich müsse doch unbedingt mein Geburtsdatum vollständig angeben und zudem könnten sich nur weibliche oder männliche Wesen registrieren.

Na prima, aber weil ich nun schonmal soweit war, habe ich mich entschlossen, als männliches Wesen aufzutreten und ein leicht verändertes Geburtsdatum anzugeben. Das mit dem Geburtsdatum habe ich schon mal bei einem Versandhändler so gemacht und wundere mich jedesmal aufs Neue, wenn ich dann zu ungewohnter Zeit Geburtstagsglückwünsche erhalte.

Eins muß man meinVZ aber zugute halten. Man kann sich dort im Unterschied zu den meisten Foren und anderen Online-Anmeldungen auch mit ein paar Klicks wieder abmelden. Mal sehen, wann ich davon Gebrauch mache. Einstweilen geh ich mal schnell eine Runde gruscheln :-)

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