Fotos und Bilder bieten immer wieder reichlich Stoff für Diskussionen, sei es über Inhalt, Ausführung, Qualität oder rechtliche Aspekte. Bei Bild und Recht denken viele zuerst an das Urheberrecht, aber das ist bei weitem nicht alles, was man zu diesem Thema wissen muß.
Beim Upload-Magazin beschäftigt sich Rechtsanwalt Thomas Schwenke im Artikel „Was darf ich fotografieren?“ mit rechtlichen Aspekten des Fotografierens. Nachdem er die wichtigsten Begriffe kurz und anschaulich erklärt hat, wir der Fall „Preußische Schlossanlagen“ betrachtet.
Dort hatte ein Fotograf Bilder von in Parkanlagen stehenden Gebäuden und der Gartenanlage gemacht, die dann von einer Fotoagentur über ihr Internet-Portal zum Verkauf angeboten wurden. Die Stiftung, welcher die Parkanlage gehört, sah ihr Eigentumsrecht verletzt, zumal gewerbliche Aufnahmen laut Parkordnung ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen.
Das Gericht gab der Stiftung recht, da Fotografien von Gebäuden und Parkanlagen, die unter Betretung des fremden Grundstücks gemacht werden, das Eigentumsrecht verletzen. Das Urteil kann hier nachgelesen werden. Interessant sind die Konsequenzen daraus, die im Artikel bei Upload aufgezeigt werden. Thomas Schwenke hat dort auch eine kleine Checkliste aufgeschrieben, mit der man herausfinden kann, ob man nun eine Sache fotografieren darf oder nicht.
Mit meinen Fotos vom Fachwerkhaus bin ich noch etwas unschlüssig, es ist der Hinterhof eines Restaurants/Cafés und somit nicht von öffentlichen Straßen oder Wegen aus sichtbar. Allerdings ist der Hof zu den Öffnungszeiten natürlich zugänglich, da ich das Bild nicht gewerblich verwende, dürfte es eigentlich kein Problem darstellen.
Aber darf ich es hier einfach so veröffentlichen?
Weiß überhaupt jemand, wo das aufgenommen wurde?
Mal sehen, was passiert :-)