Grünes Licht für Personenkennziffer

“Grünes Licht für Personenkennziffer im Bundesrat” titelte gestern Heise-Online in den News. Warum hier Personenkennziffer geschrieben wird, kann ich nur vermuten. Denn eigentlich sind Ziffern einzelne Zeichen zur schriftlichen Darstellung einer Zahl, bei uns üblicherweise die zehn arabischen Ziffern von 0 bis 9. Wenn, dann müßte man wohl Personenkennzahl schreiben, aber diese Bezeichnung ist durch die in der DDR existierende PKZ eher negativ besetzt. Und die offizielle Bezeichnung “dauerhafte Identifikationsnummer in Besteuerungsverfahren” oder einfach Identifikationsnummer ist wohl für die Überschrift einer News-Meldung zu unspektakulär.

Etwas mißverständlich ist dort auch die Formulierung:

“Die neue Identifikationsnummer umfasst persönliche Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse oder Doktorgrad.”

Die Nummer selber enthält diese Daten sicher nicht, sie besteht nur aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer. Aber die Daten, die zentral zu dieser Identifikationsnummer gespeichert werden, umfassen die genannten bundeseinheitlichen Felder des Datensatzes für das Meldewesen (DSMeld). Fehlt eigentlich noch das steuerlich durchaus relevante Feld 1101 – Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Relegionsgesellschaft. Nur ist dieses alles andere als einheitlich, so gibt es in Baden-Württemberg am meisten, nämlich 26 Schlüsselwerte. In Berlin und Brandenburg ist man am sparsamsten, hier reduziert sich die Anzahl der Schlüssel auf ganze drei, evangelisch, katholisch und sonstige oder keine Religionszugehörigkeit.

Einen wesentlichen Unterschied zwischen DDR-Personenkennzahl und der neuen Identifikationsnummer gibt es. Aus der DDR-PKZ konnte man gewisse Basisdaten wie Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtskreis (Nummer der Meldestelle) direkt ablesen, dies soll bei der neuen Nummer ausdrücklich nicht möglich sein:

“§ 139a Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz AO sieht vor, dass das Identifikationsmerkmal aus einer Ziffernfolge besteht, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgebildet werden darf.”

Ich werde mal meine alten Dokumente rauskramen und schauen, wo die PKZ damals so überall vermerkt war, im Peronalausweis auf jeden Fall, im WDA (Wehrdienstausweis) und auf der Hundemarke, soweit ich mich erinnern kann. Die Nummer selber weiß ich aber immer noch auswendig, dafür brauche ich nicht nachzusehen.

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