Nein, kein Hamburger und auch kein Gericht zum Essen, darum geht es nicht. Vielmehr um juristische Dinge, Abmahnungen, Berufungsverfahren und Ähnliches.
Vor einiger Zeit machte ein Onlinekochbuch mit Abmahnungen zu Brötchen– und anderen Lebensmittelbildern Schlagzeilen, gewann auch diesbezügliche Prozesse vor dem LG Hamburg. Nicht alle haben das hingenommen und in zwei Fällen gingen die Beklagten in Berufung vor dem OLG. Dort wird nun verhandelt und es sieht so aus, als wenn das Kochbuch diesmal, wie schreibt es Heise-Online so schön, abgewatscht wird.
Allerdings muß man in diesem Fall beachten, daß es hier um die Betreiber von Webforen geht, welche als Störer haften sollen. Das direkte Verwenden von urheberrechtlich geschütztem Material z.B. in Blogs (Brötchenbild) hat damit nichts zu tun. Da wird man auch weiterhin vor Gericht schlechte Karten haben.
Wer jetzt nicht so richtig was mit dem Begriff „Störer“ oder „Störerhaftung“ anfangen kann, schicke ich geleich mal schnell zum Upload-Magazin, da ist das alles gut erklärt.