Seit drei Tagen ist der Winter vorbei, also wird es Zeit mal wieder Laufen zu gehen. Heute hab ich die erste Runde nach der Winterpause gedreht. Es war erwartungsgemäß anstrengend und die Laufzeit kann man unter ferner liefen ablegen. Aber egal, der Anfang ist gemacht, nun wird wieder regelmäßig gelaufen.
Der elektrische Läufer
Wer kennt ihn nicht, den Film „Der elektrische Reiter“, in dem Robert Redford als ehemaliger Rodeo-Reiter mit vielen Glühlämpchen um sich herum als Werbefigur durch die Lande reitet. Wenn er heutzutage hier in Deutschland des Lichterspiels überdrüssig geworden wäre und mal eben schnell seine Ausrüstung in eine normale Mülltonne hätte entsorgen wollen, da hätte er aber großen Ärger bekommen.
Seit dem 24. März 2005 können oder besser sollen Verbraucher entsprechend dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Entsorgung selbst erfolgt wiederum durch die Hersteller, die sich dafür bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR registrieren müssen. Die spannende Frage lautet, wann ist ein Gegenstand ein Elektrogerät? Ist ein Laufschuh mit elektronischer Dämpfung, wie ihn Adidas im Programm hat, bereits ein solches?
Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden, daß jener Adidas-Laufschuh kein Elektrogerät im Sinne des ElektroG ist und deshalb nicht bei der EAR angemeldet werden muß. Auch entfällt die sonst erforderliche Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne.
Ich stelle mir grad vor, was passiert wäre, wenn die Richter anders entschieden hätten. Wenn meine Laufschuhe mal irgendwann durchgelaufen sind, werfe ich sie pflichtbewußt nicht in die Mülltonne, sondern bringe sie zum Recyclinghof. Ich glaube, die hätten mich dort ausgelacht und wieder weggeschickt, wenn ich gefragt hätte, in welchen Behälter die Elektro-Laufschuhe kommen.
Meine oben abgebildeten Laufschuhe (nicht von Adidas) würden bestimmt mal gerne wieder etwas Auslauf bekommen. Morgen fange ich an, versprochen.