Elektronischer Sprücheklopfer – mein Versuch

Vor einigen Jahren hatte ich mich mal etwas intensiver mit Mikrocontrollern beschäftigt. Ich war auch im Mikrocontroller-Forum aktiv und habe die eine oder andere Schaltung umgesetzt und programmiert. Ein Projekt war „Transcript„, bei dem ich so ein bißchen die Anschubinitiative übernommen hatte. Die Bauteile und Schaltungen liegen hier zu Teil noch rum, mein erster Versuchsaufbau auf einem Steckbrett allerdings nicht mehr.

Ich habe aber diese erste Version in einem Video festgehalten:

Die Textausgabe ist noch nicht besonders schön, die Umlaute fehlen, aber man kann die Sprüche trotzdem ganz gut mitlesen, finde ich. Das war gewissermaßen der erste, funktionsfähige Prototyp.

Für die technisch interessierten, diese Teile wurden auf dem Steckbrett verbaut:

  • Atmel ATTINY12 Mikrocontroller
  • EEPROM Atmel AT24C256 (für die Sprüche)
  • LCD EA T123A-I2C (drei Zeilen mit je 12 Zeichen)
  • Kleinteile

Der Sound im Video kommt mal wieder aus meinem Roland XV-5050 vom Zusatzboard SRX-09 „World Collection“ – Patch 395 „Tequilla Worm“.

Und, wer hat bis zum Ende durchgehalten und kann mir sagen, wie der 17. Spruch lautet? :-)

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In die Röhre gucken – Brötchen

RöhrenDa bin ich nun doch mal ein klein wenig schadenfroh, obwohl das eigentlich sonst nicht meine Art ist.

Kürzlich haben die Betreiber eines gewissen Online-Kochbuches, wir erinnern uns an die Abmahnungen für Brötchen-, Bockwurst– und Eistee-Bilder, vor dem Hanseatischen OLG in Hamburg eine deutliche Abfuhr erhalten.
Das hatte sich im Januar bereits angedeutet, nun liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Ich will hier nur stichpunktartig die wesentlichen Punkte nennen:

  1. Die Klage wird vollen Umfangs abgewiesen.
  2. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
  3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Neben den Aspekten, die sich daraus möglicherweise für die zukünftige Rechtsprechung ergeben, finde ich ja den dritten Punkt besonders schön. Da gucken die klagenden Kochbuchbetreiber nun aber mal so richtig in die Röhre. Ich weiß zwar nicht, was im allgemeinen an Kosten für Verfahren beim Landgericht und Oberlandesgericht anfallen, aber wenig wird es bestimmt nicht sein. Zumindest deulich mehr, als sie ursprünglich mit der Abmahnung eingenommen hätten.

Dafür gibt es von mir jetzt hier extra nochmal ein knuspriges Brötchen-Video :-)

Und natürlich ein knuspriges Brötchen Bild
Brötchen

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