Nicht von ihm selbst, aber so steht es bei den amtlichen Schreiben der Landeshauptstadt Schwerin immer oben drüber:
„Landeshauptstadt Schwerin · Der Oberbürgermeister…“
Heute kam der Brief vom Dezernat III – Kultur, Sport, Schule und Soziales, Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit. Es geht um die Schulanmeldung des Geburtsjahrgangs 2001/2002, denn nach § 43 des Schulgesetztes M-V besteht für Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2001 bis zum 30.06.2002 geboren wurden, für das Schuljahr 2008/2009 Schulpflicht.
Ab diesem Jahr ist die Anmeldeprozedur zur Grundschule allerdings neu organisiert worden. Die Anmeldung erfolgt nicht wie zuvor direkt bei der Schule der Wahl, sondern im BürgerBüro des Stadthauses, für 2007 war der Zeitraum vom 15. Oktober bis 08. November dafür vorgesehen. Das Für und Wider einer solchen Schulplatzvergabe wurde bereits vor einiger Zeit bei Schwerin-Schwerin diskutiert, ein Aspekt kam dort aber nicht zum Tragen. Solch eine zentrale Schulanmeldung ermöglicht eine recht einfache Kontrolle, ob auch alle Eltern ihre schulpflichtigen Kinder ordnungsgemäß angemeldet haben. Da können einfach die Daten der Meldebehörde mit den Anmeldungen gegengecheckt werden.
Deshalb haben wir nun Post vom Oberbürgermeister. Unsere Tochter ist vom Alter her für das Schuljahr 2008/2009 schulpflichtig, wir haben sie aber nicht im vorgesehenen Zeitraum angemeldet. Im Brief werden wir nun eindringlich gebeten, die Anmeldung umgehend nachzuholen.
Das werden wir allerdings nicht tun, denn sie geht bereits seit ein paar Monaten zur Schule und möchte bestimmt nicht nächstes Jahr nochmal von vorn in der 1. Klasse anfangen.