Wachsbild Spiegelung 2

Wachsbild Spiegelung 2
Das letzte Bild aus der Wachsbildreihe ist wieder eine Spiegelung. Nur dezent in den Farben Schwarz, Blau, Grau und Weiß mit kleinen roten und grünen Farbtupfern zeigt es sich eher zurückhaltende bis unterkühlt. Meine historischen Wachsbilder sind damit alle veröffentlicht, vielleicht werde ich mich gelegentlich an Neuproduktionen wagen.

Genießen ich für diese Wachsbilder eigentlich urheberrechtlichen Schutz? Es sind keine Lichtbilder, damit fallen sie schon mal aus der Kategorie raus, wonach der Urheber eines Fotos grundsätzlich diesen Schutz nach UrhG genießt, auch unabhängig von einer bestimmten Gestaltungshöhe. Ist auch egal, der Schutz ist ja in erster Linie dazu da, daß der Urheber über die Veröffentlichung, Verwendung und Nutzung seines Werkes bestimmen darf. Veröffentlicht habe ich die Wachsbilder hiermit, aber was soll ich da für einen Nutzen von haben? :-)

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