Es geht bergauf

2. AdventIm Moment trifft das bei mir auch auf die beiden Fußball-Bundesliga-Tipprunden zu, bei denen ich mitspiele. Dabei sah es kürzlich noch so schlecht aus. Aber scheinbar konnte ich eine Trendwende herbeiführen.
Nach Platz 5 (von 7 Teilnehmern) bei der kleinen Tipprunde und Platz 7 (von 15) bei der anderen Tippgemeinschft konnte ich mich doch heute tatsächlich bei der erstgenannten mit einem überzeugenden Tagessieg (13 Punkte) wieder an die Spitze setzen. Auch bei der anderen Runde ging es auf Platz 3 hoch. Wenn es so weitergeht, kann ich vielleicht doch an der Tabellenspitze überwintern.

Und auch für Alemannia Aachen scheint es besser zu laufen, konnte sie doch heute mit dem Auswärtssieg in Wolfsburg die Talfahrt erstmal etwas abbremsen.

Na dann, schönen zweiten Advent noch.

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Dornröschen war ein schönes Kind

schönes Kind, schönes Kind…

Jaja, das waren Zeiten, als ich selbst noch ein Kind war und mit großer Begeisterung Märchenfilme gesehen habe. Und da gab es einige wirklich gute DEFA-Produktionen, wie „Sechse kommen durch die ganze Welt“ und eben „Dornröschen“, aber auch die russischen Märchenfilme „Väterchen Frost“ oder „Feuer, Wasser und Posaunen“ haben mich damals in ihren Bann gezogen.

Und nach vielen märchenfreien Jahren kommt man dann irgendwann, wenn man selber Kinder hat, mit den schon fast vergessenen Erzählungen wieder in Berührung. Sei es, weil man sie den Sprößlingen als Gute-Nacht-Geschichte vorliest, oder so wie heute, wenn „Dornröschen“ im Theater gespielt wird. Da hatte unser Theater bereits letztes Jahr mit dem Weihnachtsmärchen eine grandiose Idee, dieses Jahr nahm man das nach einer Befragung von den Kindern meistgenannten „Dornröschen“ ins Programm. Die Nachfrage ist überwältigend, so mußten schon zusätzliche Vorstellungen angesetzt werden, um die vielen Besucherwünsche annähernd erfüllen zu können.

Nagut, die Plätze die wir heute hatten, waren nicht grad die besten, 3. Rang, 2. Reihe links. Aber man war ja schon froh, überhaupt noch Karten bekommen zu haben. Wenn man auf dem Sitz platzgenommen hatte, konnte man mit gutem Willen etwa ein Drittel der Bühne sehen. Da aber doch ein paar Plätz mehr zur Mitte hin frei geblieben waren, und sich die Kinder auf die Treppe setzen durften, konnte man das Geschehen auf der Bühne dann doch recht gut verfolgen.

Und das war gut so, denn auf der Bühne war viel zu sehen. Schon erstaunlich, wie aus einem grimmschen Märchen, das man bestimmt in 10 Minuten vorgelesen hat, ein Theaterstück von fast eineinhalb Stunden wird. Und das ohne auch nur einen Moment langweilig zu sein. Den Darstellern merkte man den Spaß am Spielen an, die Inszenierung wartete mit einigen schon fast kabarettistisch anmutenden Einlagen auf und schaffte den nicht einfachen Bogen zwischen kindlicher Einfachheit und elterlichem Kunstanspruch ohne Probleme. Alles in allem eine sehr gelungene Darbietung. Da bin ich schon gespannt, was im nächsten Jahr als vorweihnachtlichs Märchen auf dem Programm stehen wird.

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Mobiltelefonie und Krebs

Da bin ich aber beruhigt. Wie die jetzt veröffentlichten Ergebnisse einer Studie des Instituts für Krebsepidemiologie der dänischen Krebsgesellschaft belegen, ist kein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit einer Krebserkrankung und der Dauer des Bestehens eines Mobilfunkvertrages auszumachen. Zu dem überraschenden Ergebnis zitiere ich mal aus dem entsprechenden Heise-Onlinenews-Artikel:

Im Ergebnis fanden die Forscher 14.249 Krebserkrankungen unter den Mobiltelefonnutzern. Dies ist deutlich weniger als die von ihnen für die Nicht-Mobiltelefonnutzer erwarteten 15.001 Fälle, die sie durch Abzug der Werte für die Mobilfunknutzer aus den Werten für die Gesamtbevölkerung abgeleitet hatten. Insbesondere Krebsarten, die mit Rauchen in Verbindung gebracht werden, seien seltener aufgetreten als sonst, aber auch Gehirntumore einschließlich des laut einiger Interphone-Studien häufiger auftretenden Akustikusneurinoms habe man seltener gefunden als zu erwarten gewesen sei. Dies galt auch in der Gruppe der 56.648 Personen mit einer Handynutzungsdauer von mehr als 10 Jahren.

Mit etwas gutem Willen kann man doch einen Zusammenhang ausmachen, nämlich daß das Krebsrisiko durch den Mobilfunkvertrag sogar leicht vermindert wird. Vermutlich werden Krebszellen durch die Handystrahlung bereits „im Keim erstickt“. Auf diesen positiven Effekt mache ich mir persönlich allerdings keine all zu großen Hoffnungen. Ich habe meinen Mobilfunkvertrag zwar nun auch schon seit gut acht Jahren, die monatliche Nutzungsdauer liegt bei mir aber bei geschätzten fünf Minuten, eher sogar weniger. In seltenen Fällen waren es vielleicht auch mal 10 Minuten, Spitzenwert dürften die knapp über 20 Minuten im Dezember ’98 gewesen sein. Aber da war für mich das mobil felefonieren auch noch so neu und aufregend.

Und noch etwas fand ich bei den Ergebnissen recht interessant.

Als die Forscher die Werte nach Geschlecht unterteilten, stellten sie fest, dass die gefundenen Werte und Erklärungsmuster nur für die 357.553 Männer gelten. Bei den 62.542 Mobiltelefonnutzerinnen fanden sich ein erhöhtes Risiko für Nieren- und Gebärmutterkrebs und keine erniedrigten Werte für mit Rauchen verbundene Krebsarten.

Könnte das damit zusammenhängen, das Frauen ihr Mobiltelefon lieber in der Hosentasche, Männer dagegen in der Hemd- oder Jackentasche tragen?

Wie auch immer, das Risiko für Gebärmutterkrebs würde ich für mich, ob nun mit oder ohne Mobilfunkvertrag, als verschwinden gering einschätzen.

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Telemedien und die Informationspflichten nach § 5

Vielerorten im Netz kann man in jüngster Zeit etwas zu den neuen „Internetgesetzen“ lesen, gemeint sind hier das Telemediengesetz (TMG) und der geänderte Rundfunkstaatsvertrag RStV. Und oft steht dann dort auch sinngemäß folgendes:

Somit muss ab dem 01.??.2007 jeder Blog ein Impressum haben, welches dem Gesetz nach § 5 Telemediengesetz entspricht. Das heißt, dass Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer vorgehalten werden müssen.

Vermutlich haben viele sich aber nicht die Mühe gemacht, mal tatsächlich in den meist auch brav verlinkten Gesetzestexten nachzulesen. Denn im § 5 – Allgemeine Informationspflichten steht unter (1) nun:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: …

Dann werden die notwendigen Informationen aufgeführt, sie entsprechen denen unter § 6 im „alten“ Teledienstgesetz (TDG) aufgeführten. Neu ist jedoch die Formuliereung „… in der Regel gegen Entgelt …“, was in der Begründung zum Gesetzentwurf auch noch erläutert wird (S. 19f unter 5.), ich zitiere das hier mal wörtlich:

§ 5 TMG enthält die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die derzeit in § 6 TDG geregelt sind. Diese werden unverändert übernommen. Allerdings enthält § 5 TMG die Ergänzung, dass es sich bei den geschäftsmäßigen Telemedien um solche handeln muss, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie. Die Richtlinie gilt für Dienste der Informationsgesellschaft, also nach europäischem Recht für solche Dienste, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus. Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.

Wichtig scheint mir hier der letzte Satz zu sein, denn daraus lese ich, daß eben nicht jedes Blog ein Impressum mit den Informationen nach § 5 TMG bereithalten muß. Was stellt denn ein werbefreies Blog, in dem jemand über seine alltäglichen Befindlichkeiten oder seine Sicht der Welt berichtet für eine Wirtschaftstätigkeit dar, was bietet er gegen Entgelt an oder wo ist die wirtschaftliche Gegenleistung zu sehen?

Ungeachtet dessen ist man zwar dennoch eventuell zum Bereithalten eines Impressums verpflichtet, dann aber nach § 55 des neuen Rundfunkstaatsvertrages, und hierfür genügen Name und Anschrift. Eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen nicht angegeben werden.

Und zu guter letzt, dies alles gibt nur meine Sichtweise der Dinge wieder. Es ist keinesfalls als Beratung zu verstehen. Und hier noch ein paar Links zum Thema:

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Datenbanken haben es auch nicht leicht

In meinem vorhergehenden Beitrag ging es ja um eine Bank und die erhöhte Sicherheit, keine Datenbank, sondern so eine, der man sein Geld anvertraut. Aber auch Datenbanken haben es nicht leicht, besonders dann nicht, wenn man ihnen den zu Grunde liegenden Speicher nicht zugänglich macht. Was bleibt ihr da noch übrig, als den Nutzer mit einer kryptischen Fehlermeldung zu erschrecken.

WordPress database error

Und nebenbei sieht man auch gleich noch, was alles so für Informationen über die Besucher der Webseite gespeichert werden (sollen, wenn es denn funktioniert), für rein statistische Zwecke, versteht sich natürlich. Andererseits steht das meiste davon sowieso im Server-Logfile, also kein Grund zur Beunruhigung.

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