Onlinekochbuch und Hamburger Gericht

Weiße ChampignonsNein, kein Hamburger und auch kein Gericht zum Essen, darum geht es nicht. Vielmehr um juristische Dinge, Abmahnungen, Berufungsverfahren und Ähnliches.

Vor einiger Zeit machte ein Onlinekochbuch mit Abmahnungen zu Brötchen– und anderen Lebensmittelbildern Schlagzeilen, gewann auch diesbezügliche Prozesse vor dem LG Hamburg. Nicht alle haben das hingenommen und in zwei Fällen gingen die Beklagten in Berufung vor dem OLG. Dort wird nun verhandelt und es sieht so aus, als wenn das Kochbuch diesmal, wie schreibt es Heise-Online so schön, abgewatscht wird.

Allerdings muß man in diesem Fall beachten, daß es hier um die Betreiber von Webforen geht, welche als Störer haften sollen. Das direkte Verwenden von urheberrechtlich geschütztem Material z.B. in Blogs (Brötchenbild) hat damit nichts zu tun. Da wird man auch weiterhin vor Gericht schlechte Karten haben.

Wer jetzt nicht so richtig was mit dem Begriff „Störer“ oder „Störerhaftung“ anfangen kann, schicke ich geleich mal schnell zum Upload-Magazin, da ist das alles gut erklärt.

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Fotos, recht und billig

FachwerkhausFotos und Bilder bieten immer wieder reichlich Stoff für Diskussionen, sei es über Inhalt, Ausführung, Qualität oder rechtliche Aspekte. Bei Bild und Recht denken viele zuerst an das Urheberrecht, aber das ist bei weitem nicht alles, was man zu diesem Thema wissen muß.

Beim Upload-Magazin beschäftigt sich Rechtsanwalt Thomas Schwenke im Artikel „Was darf ich fotografieren?“ mit rechtlichen Aspekten des Fotografierens. Nachdem er die wichtigsten Begriffe kurz und anschaulich erklärt hat, wir der Fall „Preußische Schlossanlagen“ betrachtet.

Dort hatte ein Fotograf Bilder von in Parkanlagen stehenden Gebäuden und der Gartenanlage gemacht, die dann von einer Fotoagentur über ihr Internet-Portal zum Verkauf angeboten wurden. Die Stiftung, welcher die Parkanlage gehört, sah ihr Eigentumsrecht verletzt, zumal gewerbliche Aufnahmen laut Parkordnung ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen.

Das Gericht gab der Stiftung recht, da Fotografien von Gebäuden und Parkanlagen, die unter Betretung des fremden Grundstücks gemacht werden, das Eigentumsrecht verletzen. Das Urteil kann hier nachgelesen werden. Interessant sind die Konsequenzen daraus, die im Artikel bei Upload aufgezeigt werden. Thomas Schwenke hat dort auch eine kleine Checkliste aufgeschrieben, mit der man herausfinden kann, ob man nun eine Sache fotografieren darf oder nicht.

Fachwerkhaus FensterMit meinen Fotos vom Fachwerkhaus bin ich noch etwas unschlüssig, es ist der Hinterhof eines Restaurants/Cafés und somit nicht von öffentlichen Straßen oder Wegen aus sichtbar. Allerdings ist der Hof zu den Öffnungszeiten natürlich zugänglich, da ich das Bild nicht gewerblich verwende, dürfte es eigentlich kein Problem darstellen.
Aber darf ich es hier einfach so veröffentlichen?
Weiß überhaupt jemand, wo das aufgenommen wurde?
Mal sehen, was passiert :-)

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Obstwochen, heute: Limetten

Limetten und Limetten-HälftenLimetten sind die Früchte von mit scharfen Dornen bewachsenen Sträuchern oder Bäumen, die ursprünglich aus aus den tropischen Gebieten des südostasiatischen Raums stammen.

Die Limette ist etwa 5 cm im Durchmesser groß, oval bis birnenförmig und hatte eine eher dünne, grün bis grüngelblich glänzende Schale. Im Inneren befindet sich in 9 bis 11 kammerartigen Segmenten das blaß grünliche, sehr saure und saftige Fruchfleisch. Es ist reich an Kalium, Calcium und Phosphor sowie an Vitamin C.

LimetteDie Limette ist nicht so gut lagerfähig, wie die Zitrone. Durch die dünne Schale trocknet sie recht schnell aus, deshalb sollten Limetten möglichst frisch verarbeitet werde. Praktisch kann man Limetten genau wie Zitronen verwenden, also immer dann, wenn eine angenehm fruchtige Säure erwünscht ist. Für meinen Geschmack hat die Limette eine eher fruchtig-sauren Charakter, wohingegen Zitronen mehr trocken-sauer schmecken.

LimettenDas Limetten immer mehr dort Verwendung finden, wo einst die Zitronen dominierten, sieht man an den Lemon-Bieren (Radler). Früher war das nur eine Mischung aus Bier und Zitronenbrause, heute heißt es „Green-Lemon“ oder „Bier-Limetten-Mix“ und wird aus einem „Erfrischungsgetränk mit Zitronen-Limetten-Geschmack“ bzw. „natürlichem Zitronen-Limetten-Aroma“ hergestellt.

Von der Modeerscheinung beim Radler mal abgesehen gibt es aber weitere Getränke, die ohne Limetten undenkbar wären. So z.B. der „Caipirinha“, ein Mixgetränk aus Cachaça, Limetten, Zucker und Eis, welches ich zum ersten mal vor Jahren auf der CeBit am Stand von „Rational Software“ bei so einer Aftershowparty probiert habe.
Und nicht zu vergessen der „Mojito“, ein Mischgetränk aus Rum, Limetten, frischer Minze, Rohrzucker, Sodawasser und gestoßenem Eis, den ich seinerzeit im „Havana“ erstmals kennen und schätzen gelernt habe.

Zitrusfrüchte - Limetten, Clementinen, Orangen, SweetieAuch wenn da oben „Obstwochen“ steht, es ist nun nicht so, daß ich die ganze Woche nur Limetten esse. Von „essen“ kann man sowieso nicht sprechen, denn pur sind mir die Limetten zu sauer. Aber für einen frisch gepreßten Saft aus anderen Zitrusfrüchten, wie Sweeties, Orangen und Clementinen ist die Limette ein willkommene Ergänzung, als Abrundung im Geschmack und Vitamingehalt.

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Viel hilft nicht viel

Festplatte SATA 2.5 Zoll MHZ2320Viel hilft viel, sagt man manchmal. Daß das bei Festplatten nicht so ist, habe ich mir eigentlich schon lange gedacht. Es geht um das Löschen von Daten auf der Festplatte, um diese unwiederbringlich zu vernichten. Das ist z.B. besonders wichtig, wenn man einen Festplatte bei eBay verkaufen will und natürlich nicht möchte, daß der Käufer irgendwie noch Zugriff auf die Daten erlangen kann.

Die Löschfunktion des Betriebssystems, zumindest wenn es DOS oder Windows heißt, ist dafür denkbar ungeeignet. Bei Windows werden die „gelöschten“ Dateien zunächst nur in den Papierkorb verschoben. Aber auch mit der Aktion „Papierkorb leeren“ sind sie noch nicht wirklich weg.

Das ist wie beim richtigen Papierkorb, wenn ich da etwas von meinem Schreibtisch nehme und reinwerfe, ist es zwar nicht mehr auf dem Tisch zu finden, ich kann es aber problemlos wieder aus dem Papierkorb rausnehmen. Selbst wenn ich dann irgendwann den Papierkorb in die blaue Tonne entleere, könnte ich mein weggeworfenes Dokument noch finden. Dafür müßte ich zwar möglicherweise etwas in der Tonne rumwühlen und suchen, aber es ist möglich.
Deshalb kommen vertrauliche Dokumente bei mir auch nicht einfach in den Papierkorb, sondern landen im Shredder (Aktenvernichter) und werden dort zu 2×8 mm kleinen Streifchen zerschnipselt.

Auch die aus dem Windows-Papierkorb entleerten Dateien kann ich mit Hilfe von entsprechenden Programmen und ein wenig Suchen wieder zurückholen. Nun muß man eine Festplatte nicht gleich mechanisch zerstören (schreddern), obwohl auch das möglich ist. Allerdings läßt sich eine so zerstörte Festplatte schlecht bei eBay verkaufen :-). Es reicht schon, die gesamte Festplatte von vorn bis hinten sektorweise mit Nullen vollzuschreiben.
Oft war aber zu hören, daß auch das nicht ausreichen würde, man müsse die Festplatte am besten mehrfach mit zufälligen Mustern überschreiben, damit ganz sicher keine Daten rekonstruiert werden können. Begründet wurde das meist mit der nicht ganz genauen Positionierung der Schreibköpfe einer Festplatte auf den Spuren. Wenn nun beim einfachen Überschreiben der Kopf nicht exakt über den zu vernichtenden Daten positioniert wird, würde eine Restmagnetisierung der Altdaten erhalten bleiben. Diese könne dann angeblich unter Laborbedingungen ausgelesen werden.

Im gestern erschienenen Heise-Artikel „Sicheres Löschen: Einmal überschreiben genügt“ steht nun aber das Gegenteil, daß nämlich Daten auch bereits nach einmaligem Überschreiben praktisch nicht wiederhergestellt werden können.

Ich habe das bisher auch immer so gemacht, einmal mit Null überschreiben und gut ist. Man sollte bei so einer Aktion aber immer darauf achten, auch die richtige Festplatte zu erwischen und nicht eine mit wichtigen Daten. Das war mir sogar schon mal passiert, aber glücklicherweise hatte ich es nach kurzer Zeit bemerkt und den Löschvorgang abgebrochen. Die Festplatte war dann aus Sicht des Betriebssystems zwar leer und jungfräulich, aber mit einem Wiederherstellungsprogramm konnte ich die meisten Daten noch retten. Puhhhh, das war grad nochmal gut gegangen.

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Bilder 23

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Google Images Favicon

Gestern hatte ich es bemerkt, die Googlesuche hat ein neues Favoriten-Icon bekommen, schön bunt und augenfällig, mit dem Google-g und den Google-Farben (siehe oben). Heute ist mir aufgefallen, daß scheinbar im Moment der Google-Bilderindex upgedated wird. Die Suchergebnisse bei der Bildersuche schwanken derzeit mal wieder deutlich. So hatte ich zwischenzeitlich mit meinem Aprikosen-Bild bereits Platz 1 noch vor den berüchtigten Kochbuchbildern belegt.

Mein erfolgreichstes Bild, den Schwerin-Euro, findet man bei etwa 80 Millionen Treffern meist immer noch auf der ersten Suchergebnisseite. Bisher dachte ich, daß ich auf die gute Platzierung da vorne bei 80 Millionen Bildern schon stolz sein kann. Nun habe ich aber auch meine 23 (23 Uhr) auf der ersten Trefferseite entdeckt, von sagenhaften 1,1 Milliarden Treffern. Der 23-Uhr-Artikel hat übrigens die Artikel-ID 723 :-)

Mal sehen, wie und ob sich das in ein, zwei Wochen stabilisiert hat. Außerdem sind bisher auch keine neuen Bilder von mir aufgetaucht, meist werden im Rahmen des Google-BR-Updates auch neue Bilder in die Suchergebnisse aufgenommen.

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