Neulich bei eBay:
Kopieren der Bilder, des Textes oder von Textpasssagen, auch auszugsweise, stellt eine Verletzung der Uhrheberrechte dar und wird durch unsere Rechtsabteilung ohne Vorankündigung strafrechtlich verfolgt.
Mal davon abgesehen, das meines Wissens eine Rechtsabteilung eher etwas zivilrechtlich denn strafrechtlich verfolgen kann, dazu müßte schon die Staatsanwaltschaft auf Grund einer Strafanzeige aktiv werden, stellt sich hier die Frage nach dem Sinn solch eines Satzes in einer eBay-Aktion und auch generell.
Da es kein Uhrheberrecht gibt, dürfte die Aussage somit gegenstandslos sein, praktisch als wenn sie gar nicht da stehen würde. Aber auch ohne diesen Hinweis, selbst wenn er sich korrekt auf das Urheberrecht beziehen würde, ändert sich ja nichts an dem Umstand, das z.B. Fotos entsprechens geschützt sind. Ich denke, hier soll einfach mit Formulierungen wie „ohne Vorankündigung“ und „strafrechtlich“ abgeschreckt werden.
Schwerpunktthema im heute erstmalig erschienenen UPLOAD-PDF-Magazin ist „Abgemahnt“, und wie kann es anders sein, einen breiten Rahmen nehmen hierzu die Fragen des Urheberrechts ein. Gerade was Fotos anbelangt gab es ja in den letzten Monaten so einige Geschichten. Also am besten gleich das Upload-Magazin runterladen und selber lesen, ähmmm naja, vorher noch kurz registrieren, aber dann kanns losgehen :-)
Wie ich die eingangs zitierte Auktion bei eBay gefunden habe? Ich bin zwar in letzter Zeit kaum bis gar nicht selber als Käufer oder Verkaufer auf eBay unterwegs, aber ein Spaßvogel hatte im eBay-Forum bei einer Diskussion zu dem Anbieter meine Uhrheber-Seite verlinkt:
#201
…stellt eine Verletzung der Uhrheberrechte dar…
Die sollen mal schön aufpassen, dass sie nicht deren Rechte verletzen:
http://www.uhrheber.de/
Und ich wundere mich über die vielen Zugriffe auf eine Seite, die sonst eher ein unbeachtetes Schattendasein führt.