„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ heißt es in einem Sprichwort, das wohl den Chinesen zugeschrieben wird. Zudem ist die Betrachtungsweise eine Bildes immer subjektiv, ich sehe auf einem Bild möglicherweise etwas anderes als meine kleine Tochter oder die Bundeskanzlerin.
Einen Aspekt hatte ich bei meinem gestrigen Artikel „Das Ende der Google-Bildersuche“ gar nicht weiter beleuchtet, den eigentlichen Inhalt des in den Quellen genannten Urteils des LG Hamburgs.
Der Knackpunkt sind wohl die Thumbnails, also die kleinen Vorsschaubilder, die Google bei den Bildersuchergebnissen anzeigt:
„Anfang 2008 hatte bereits das Oberlandesgericht Jena in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die von Google praktizierte Generierung von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers rechtswidrig sei. Bei der Herstellung eines Thumbnails handele es sich um eine Umgestaltung eines Werkes, die noch dazu dann in der Trefferliste unzulässig verwertet werde, hatten die Jenaer Richter geurteilt.“
Und weiter steht im Heise-Artikel:
„In der Hamburger Verhandlung hat der Richter Prozessbeobachtern zufolge erklärt, Google habe ja die Möglichkeit, anstatt Thumbnails eine textliche Umschreibung der indizierten Abbildungen zu veröffentlichen.“
Erstmal finde ich es ja löblich, daß sich der Richter sogar Gedanken gemacht hat, wie die Urheberrechtsverletzungen zukünftig vermieden werden könnten. Und noch jemand hat sich Gedanken gemacht (via, via), nämlich darüber, wie die Bildersuche zukünftig aussehen könnte.
Ich habe mir nun Gedanken gemacht, ob sowas überhaupt funktionieren kann. Im Prinzip ja, denn der HTML-Standard sieht sogar extra das alt-Attribut für Bilder vor, in dem das Bild kurz beschrieben werden soll. Gedacht ist es als Alternativtext für die Fälle, in denen das Bild nicht angezeigt werden soll oder kann. Zusätzlich gibt es seit HTML 4.0 außerdem noch longdesc, also extra ein Attribut für eine längere Beschreibung. Hier kann ein Verweis auf einen ausführliche Beschreibung hinterlegt werden (nicht die Beschreibung selbst). Das Problem ist auch hier, das viele von den Möglichkeiten nichts wissen und deshalb kaum sinnvolle alt-Texte bei den Bildern zu finden sind, geschweige denn die long description.
Ein weiteres Problem ist die Beschreibung selbst, zumal wenn diese falsch oder ungenau, mithin natürlich immer subjektiv ist. So habe ich mir mal die drei ersten Bilder für die Suche nach apfel hergenommen und mit den Beschreibungen bei „daRONNs ostBLOG“ verglichen.
Bild 1 „Apfel, links rotgefärbt mit rechtswärtigem Verlauf nach grün, kein Stiel, handelsüblich“
Ich hätte eher geschrieben: „Roter Apfel mit etwas gelb, kurzer Stiel, auf Parkett/Laminat-Fußboden, bodenständig“
Bild 2 „Apfel, einfarbig, grün, mit Stiel, Schlagschatten 45°, weißer Hintergrund, 100g“
Also grün sieht mir dieser Apfel nun absolut nicht aus, zudem hätte ich noch das Blatt am Stiel erwähnt.
Bild 3 „Apfel, rot, schön anzuschauen, ohne Hintergrund, noch nicht angebissen“
Gut, das kann man so gelten lassen :-)
Ich denke, daß der vermutlich gut gemeinte Vorschlag des Richters damit in der Realität aber meilenweit am Ziel einer Bildersuche vorbeischießt. Die technischen Möglichkeiten sind eigentlich gegeben, in der Praxis scheitert das aber daran, das kaum jemand sein Bilder sinnvoll beschreibt und zudem Fehler und subjektive Einflüsse die Beschreibung unter Umständen wertlos machen.
Die Chinesen, so sie es denn waren, behalten also recht. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.