Rauchmelder (merten)
Heute ist mal wieder „Freitag der 13.“, der erste in diesem Jahr. Einen weiteren dieser „Unglückstage“ gibt es dann noch am 13. Dezember, einem Freitag.
Aber heute ist nicht nur eben dieser ominöse „Freitag der Dreizehnte“, sondern auch der „Tag des Rauchmelders“. Das wußte ich bisher auch noch nicht und habe es erst heute in unserer Tageszeitung SVZ gelesen. Den Tag des Rauchmelders gibt es seit 2006 und er ist immer an einem Freitag, den 13.
Hier in Mecklenburg-Vorpommern sind Rauchmelder seit 2006 Pflicht. Das geht aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) §48 Absatz 4 hervor:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.“
Deshalb habe wir bei uns in der Wohnung auch seit einigen Jahren Rauchmelder installiert. Im allgemeinen tun die Rauchmelder unauffällig und unbemerkt ihren Dienst. Ich nehme sie praktisch nicht mehr wahr, außer das Gerät meldet sich, weil es eine neue Batterie (9V-Block) benötigt.
9 Volt Batterien 6F22
Akkus sind für diesen Zweck nicht wirklich zu gebrauchen, da sie eine viel zu starke Selbstentladung haben. Am besten geeignet sind hochwertige 9-V-Blöcke, wie z.B. die von Duracell, welche wir Anfangs auch verwendet haben.
Jetzt habe ich sie aber bei einem fälligen Wechsel durch Lithium-Batterien ersetzt. Diese sollen noch deutlich länger als herkömmliche Zink-Kohle-Batterien halten.
Mal sehen, wann das erste Gerät mit Lithium-Block einen Batteriewechsel anmahnt. Ich habe mir extra das Datum der Inbetriebnahme notiert. So weiß ich dann irgendwann, wie lange sie tatsächlich gehalten haben.
Glücklicherweise brauchten unsere Rauchmelder bisher noch nie Alarm schlagen. Aber es ist gut zu wissen, daß sie da sind.