Rudelbildung

Kürzlich hatte ich im Rahmen eines „wissenschaftlichen“ Experimentes einem Beitrag vom Upload-Magazin auf die Titelseite von Rivva, na ja, zumindest mit verholfen. Heute hat Upload das mit dem Top-Artikel bei Rivva nicht nötig, ein beachtliches Rudel von bald 30 Wölfen hat sich hinter Leitwolf Jan versammelt. Das ist selbst in der Natur bei richtigen Wölfen eine stattlich Anzahl.

Verwunderlich ist es allerdings nicht, denn das Thema „Abmahnung für E-Mail-Versand bei neuen Kommentaren“ betrifft potenziell viele Blogger. Ich hatte früher auch überlegt, ob ich hier so ein Plugin installiere, welches den geneigten Leser per E-Mail über neue Kommentare informiert. Meist kam mir dann aber das Mißbrauchspotential schnell in den Sinn und ich habe darauf verzichtet. Das Problem ist dabei, daß die E-Mail-Adresse in keiner Weise überprüft wird. Irgendjemand könnte z.B. einfach die E-Mail-Adresse der Bundeskanzlerin (hat sie überhaupt eine?) eintragen und fortan würde sie ständig neue E-Mails zu 6000 Euro teuren Brötchen oder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen, ohne diese je bestellt zu haben.

Was zunächst nur nach einer zwar lästige, aber nicht hochdramatische Sache aussieht, könnte sich unter Umständen zu einem ernsten Problem entwicklen, nämlich dann, wenn diese unverlangt zugesandten E-Mails als Werbung aufgefaßt werden können. Und bei den oft schwammigen Formulierungen in Gesetzestexten dürfte es einem versierten Anwalt gelingen, nahezu jede E-Mail als Werbung dastehen zu lassen. Der eigentliche Knackpunkt ist, daß die Zusendung von Werbung per E-Mail in Deutschland nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Empfängers erlaubt ist. Das Problem hatte ich letztens (Opt-In) schon in einem anderen Zusammenhang angerissen.

Die Frage ist natürlich auch, und diese wird ebenso vom Rudel diskutiert, ob im Zeitalter von RSS-Feeds so eine Benachrichtungung per E-Mail überhaupt noch zeitgemäß ist. Um z.B. über die Kommentare eines Blog-Artikels auf dem Laufenden zu bleiben, könnte man einfach den Kommentar-Feed zu dem speziellen Artikel abbonieren. Letztendlich ist es Geschmackssache, ob man das eine oder andere anbietet bzw. nutzt. Bei meinen 7 Feed-Abonnenten (via Google) ist immerhin auch ein Kommentar-Feed dabei. Und nun ratet mal, zu welchem Thema? Richtig, zur Brötchengeschichte.

Ein weiterer Aspekt zum E-Mail-Versand der Kommentare kommt mir da noch in den Sinn. Wie ist das eigentlich mit dem Urheberrecht bei Blog-Artikeln bzw. auch Kommentaren? Manchmal sind die Kommentare sogar interessanter und besser geschrieben als der Ausgangsartikel. Falls eine Kommentar nun die Schöpfungshöhe erreicht und damit als Werk den Schutz des UrhG genießen würde, wäre der Versand dieses Kommentares per E-Mail eine unzulässige Vervielfältigung und Verbreitung eines urheberrechtliche geschützten Werkes. Und das würde unabhängig davon gelten, ob diese E-Mail nun als Werbung aufgefaßt wird, oder nicht.

Also liebe Blogger-Kollegen, schon mal warm anziehen, es steht möglicherweise ein kalter Abmahnungswinter bevor.

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