Parkverbot

Parkverbot - zeitlich beschränkt - Bewohner freiParken im Parkverbot ist keine gut Idee. Schlecht ist, wenn das Parkverbot zwar zeitlich eingeschränkt oder für Bewohner nicht gilt, man aber genau in der bezeichneten Zeit dort parkt und auch kein Bewohner mit vorgeschriebenem Parkausweis ist. Noch schlechter ist es, wenn man das Parkverbotsschild nicht wirklich sehen konnte, weil ein größerer Lieferwagen/LKW direkt davor stand (der vermutlich dort hätte auch nicht parken dürfen).

Egal, heute kam der Bußgeldbescheid der Stadt Frankfurt am Main über 15 Euro, nachdem wir bereits direkt bei der Abfahrt am letzten Mittwoch unterm Scheibenwischer so ein blaues Zettelchen gefunden hatten.

Parkplatz für Bewohner mit ParkausweisDie Preise sind wohl einheitlich geregelt, auch hier in Schwerin durften wir schon mal 15 Euro zahlen, weil wir unseren Anwohnerparkausweis nicht gut sichtbar ausgelegt hatten. Da kann man sich auch nicht rausreden, ohne sichtbaren Parkausweis ist man nicht berechtigt, in der Bewohnerparkzone zu parken, selbst wenn man einen gültigen Parkausweis besitzt.

Die Beschilderung ist hier auch etwas anders, als im Frankfurter Fall. Inhaltlich macht es aber wohl keinen Unterschied. Einzig die zeitliche Einschränkung ist mit Parkverbot und „Bewohner frei“ machbar, bei der Variante Parkplatz für Bewohner jedoch nicht. Früher gab es unter unserem Parkplatzschild außer dem „Anwohner mit Parkausweis“-Schild auch noch eins mit „Mo-Fr 8:00 bis 18:00“ (oder so ähnlich). Damit ist aber nicht eindeutig klar, wie das gemeint ist.

Es könnte einerseits bedeuten, daß Anwohner nur in der genannten Zeit dort parken dürfen und außerhalb der Zeit überhaupt niemand, oder aber, daß Anwohner dort immer parken dürfen, alle anderen aber innerhalb der genannten Zeit auch. Vermutlich hat man auf Grund dieser möglichen Interpretationen das zeitbeschränkende Schild vor ein paar Jahren auch entfernt.

3 Reaktionen zu “Parkverbot”

  1. Martin sagt:

    Das stimmt so nicht ganz – wenn man den gültigen Parkausweis im Stadthaus vor zeigt, muss man die Strafe nicht bezahlen. Hatte ich schon.

  2. Putzlowitsch sagt:

    Ja gut, man kann es natürlich versuchen. Aber es hängt dann vom guten Willen des Bearbeiters ab, rein rechtlich hat man ein Parkverbot mißachtet und keinen Anspruch auf Erlaß des Bußgeldes.

    Unser Parkausweis war übrigens nicht nur „nicht gut sichtbar“, sonder überhaupt nicht sichtbar, lag im Ablagefach :-)

  3. emes sagt:

    ich stimme martin zu. habe das gerade im stadthaus geklärt. ist kein „good-will“. allein schon mist, dass das bei denen nicht aufklongt, wenn die das bußgeld ausstellen. es ist in zwei verschiedenen ämtern erfasst und wird deshalb auch nicht erst abgeglichen. kleine ergänzung noch: bis zum ende des jahres darf man mit einem anwohnerparkausweis auch in allen anderen zonen parken: BUGA

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