Knusprige Brötchen und das Urheberrecht

Da berichte ich hier des öfteren, wie interessant ich es finde, das sich einige meiner Bilder bei der Google-Bildersuche recht großer Beliebtheit erfreuen und wo sie überall wiederzufinden sind, doch andere Leute sehen das ganz anders. Nicht was meine Bilder anbelangt, nein, sondern natürlich bei ihren eigenen.

Nun ist im Urheberrecht eindeutig geregelt, was ein schützenswertes Werk im Sinne dieses Gesetzes ist. Und im Unterschied zu vielen anderen Bereichen der Literatur, Wissenschaft und Kunst, genießt nach §72 UrhG jedes Lichtbild (Foto) den Schutz, auch wenn es die sonst erforderliche „Schöpfungshöhe“ nicht aufweist, also z.B. auch das von mir aufgenommen Bild einer schon etwas schrumpligen Bio-Gurke.
Die Frage ist nun, ob und wie man diesen Schutz durchsetzt, also gegen eine unerlaubte Verwendung von Bildern vorgeht.

Durch einen eher unscheinbaren Beitrag im WP-Deutschland-Forum bin ich auf die Geschichte mit dem „6000 Euro Brötchen“ aufmerksam geworden. Ein Blogger hatte in einem seiner Artikel das Foto von einem Brötchen aus einem Online-Kochbuch verwendet und daraufhin eine Abmahnung unter Angabe eines Streitwertes von 6000€ und der damit verbundenen Kostennote erhalten. Da das Fingerzeig-Blog mittlerweile seinen Betrieb eingestellt hat, verweise ich für weitere Informationen mal auf Sekundärquellen, wie RA-Blog zum Vorgang selber oder ebenfalls RA-Blog zur Höhe des Streitwertes (unbedingt auch die Kommentare lesen). Ein weiterer interessanter Fall ist auch der von Maingold. Zwar geht es nicht um ein Brötchen-Bild, aber die Abmahner sind die selben und die ganze Sache ist aus meiner Sicht noch „einen Zahn schärfer“, wenn ich das mal so formulieren darf. Zumal die Angelegenheit dort wohl auch vor Gericht geht, auf den Ausgang bin ich schon gespannt.

Meinem Gefühl und gesundem Menschenverstand nach werden die Abmahner im Maingold-Fall verlieren. Nur eines muß man ganz klar sagen, Recht und Gesetz hat nichts mit Gefühl und auch nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun. Und wenn es um Geld geht, interessieren auch Dinge wie Anstand, Moral oder Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr.
Ein Anwalt muß sich ja auch seine Brötchen irgendwie verdienen können und auch Gerichte müssen von irgendwas leben. Nicht auszudenken, wenn es plötzlich keine juristischen Auseinandersetzungen mehr gäbe. Heerscharen von arbeitslosen Juristen müßten vom sozialen System der Bundesrepublik aufgefangen werden. Aber die Gefahr besteht beileibe nicht. Die Tendenz, was den Beschäftigungsgrad im juristischen Bereich angeht, ist eher steigend, da man heutzutage für jeden Pups abgemahnt, verklagt und verurteilt wird.

Eigentlich wollte ich hier ja thematisch passend auch ein Brötchenbild bringen. Immerhin findet die Google-Bildersuche mehr als 10000 Bilder, von denen allerdings nicht alle wirklich ein Brötchen zeigen. Da aber all diese Bilder per se erstmal urheberechtlich geschützt sind und ich selber kein Bild eines Brötchens vorliegen habe, zeige ich stattdessen, auch thematisch passend, einen UrheberUhrheber:
Uhrheber
Am Sonntag werde ich versuchen, eines der Sonntagsbrötchen vor dem Verzehr zu retten und in einer Fotosession abzulichten. Falls es mir gelingen sollte, werde ich es an dieser Stelle veröffentlichen.
Und noch etwas. Mit Gurke scheint das oben erwähnte Kochbuch nichts am Hut zu haben, zumindest ist bei der Google-Bildersuche weit und breit nichts davon zu sehen. Dafür liegt meine Gurke auf einem respektablen zweiten Platz auf Seite 1.

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